Was kostet mich die Behandlung als gesetzlich Versicherter ohne Zusatzversicherung?
Für Selbstzahler werden der Ersttermin mit Anamnese, Puls- und Zungendiagnose und Erstbehandlung Akupunktur mit 150,00 €* sowie die normale Folgebehandlung Akupunktur pauschal mit 50€ abgerechnet. Beratungsgespräche, auch telefonisch, oder sonstige Leistungen werden nach Zeitaufwand (90,00€ pro Stunde) aber mit mind. 10€ separat berechnet.
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren betragen die Behandlungskosten 90€ für den Ersttermin 60 min und je nach Aufwand 25/40€ für Folgetermine mit Akupunktur.
Selbstzahler können ein Paket für 5-Akupunktur-Termine erhalten (Preisreduziert für 230,00€)
Alle Termine sind sofort zahlbar. Paypal möglich.
* (ab 01.01.2023)
Für Privatversicherte:
Mein Stundenhonorar beträgt 90,00€.
Der Ersttermin wird mit einem Honorar von 165,00€ berechnet, weitere reine Akupunktiertermine mit 65,00€. Sonstige Leistungen wie Schröpfen, Guasha, Erstellung einer individuellen chinesischen Rezeptur etc. werden zusätzlich je nach Zeitaufwand mit dem anteiligen Stundensatz jedoch mit mindestens 10€ in Rechnung gestellt. Die Termine sind sofort zahlbar. Eine Rechnung wird Ihnen erstellt.
Alternativ kann auf Wunsch gem. Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abgerechnet werden, was jedoch dazu führt das der Abrechnungsbetrag mindestens dem Honorarsatz entspricht, meist jedoch etwas höher ausfällt.
Die meisten privaten Versicherungen zahlen meist einen Teil der naturheilkundlichen Behandlungen beim Heilpraktiker. Ebenso, wenn entsprechende Zusatzversicherungen abgeschlossen wurden. Eine Erstattung meinerseits kann jedoch nicht versichert werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Erstattungstabelle in Euro Praxis 2017.p[...]
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Gebührenverzeichnis Heilpraktiker 1985.p[...]
PDF-Dokument [383.2 KB]
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